Hey!
Wir beantworten hier die Fragen, die uns bisher am meisten gestellt wurden. Vielleicht können wir Dir somit schon weiterhelfen.

Ist die Mitgliedschaft als Student*in kostenfrei?

Ja. Alle Studierenden sind bei uns als beitragsfreies Mitglied geführt und zahlen somit keinen Mitgliedsbeitrag.

Ich bin noch eingeschrieben als Student*in "Promotionssemester", bin ich jetzt beitragspflichtig oder kann ich weiterhin als Student*in beitragsfrei geführt werden?

Die satzungsgemäße Grundlage der Beitragspflicht ist die Approbation. Die Einstufung in die Beitragsgruppe "Studierende der Zahnheilkunde" für das Promotionsstudium bzw. weitere Studien - die in den meisten Fällen parallel zur Berufstätigkeit verlaufen - ist in unserer Beitragsordnung nicht vorgesehen.

Ich habe das Studium beendet, bin aber noch nicht berufstätig. Muss ich trotzdem einen Mitgliedsbeitrag entrichten?

Wir kommen Dir entgegen und werden Dich noch für einen befristeten Zeitraum (ca. bis zu einem 1/2 Jahr) weiterhin beitragsfrei führen und die Umstellung in die Beitragsgruppe "Assistenten in den ersten 2 Jahren nach der Approbation" mit einem mtl. Beitrag in Höhe von 12 EUR erst später vornehmen.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag nach dem Studium?

Der Beitrag für Assistenten in den ersten 2 Jahren nach der Approbation beträgt monatlich 12,00 EUR.

Wie ist der Beitrag zu entrichten?

Im Interesse aller Verbandsmitglieder bemühen wir uns, die Verwaltungskosten so niedrig wie nur möglich zu halten. Du kannst dazu beitragen, indem Du uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilst. Falls Du nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchtest, erhältst Du eine Beitragsrechnung. Der Beitrag kann 1/4jährlich oder jährlich entrichtet werden.

Welche Vorteile habe ich von einer Mitgliedschaft im FVDZ?

Die verschiedenen Vorteile einer Mitgliedschaft findest du hier.