Approbationsordnung

Neue ZÄpprO – was ist das eigentlich?!

 

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Autorin:
Antje Dunkel
(Zahnmedizinstudentin aus Hannover, Mitglied des StuPa-Vorstands)


Auch auf die Frage, ob die Studierenden selbst betroffen seien, gibt es oft keine eindeutigen Antworten. Da sei man sich nicht so sicher, stehe doch das Physikum erst noch aus. Ob man sich denn diesbezüglich schon einmal informiert hätte? Nun ja, das habe man wohl vorgehabt, aber dann sei doch wieder der Stress des Studiums dazwischengekommen. Man lasse das alles erst einmal auf sich zukommen, heißt es dann.

UNZUREICHENDE INFOS IM INTERNET

Natürlich trifft dieser pauschalisierte Fall nicht auf jeden Zahnmedizinstudierenden in Deutschland zu, aber man kann davon ausgehen, dass an vielen Standorten große Unwissenheit herrscht. Auch potenzielle zukünftige Studierende finden im Internet nur unzureichende Informationen. Sogar das richtige Dokument der neuen ZÄpprO zum Beispiel über Suchmaschinen zu finden, gestaltet sich als sehr schwierig. Dabei sind die Neuerungen doch so zahlreich und betreffen ganze Jahrgänge an Studentinnen und Studenten. Diese sollten einen leichten und verständlichen Informationszugang haben und die Änderungen in ihrem Studium differenziert und kritisch betrachten können – unabhängig von groben Gerüchten und gefährlichen Halbwahrheiten.

Einige Fachschaften, wie zum Beispiel die der Universität Kiel, sind hier Vorreiter und organisierten schon eigenständig Informationsveranstaltungen. So präsentierten sie ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen die wichtigsten Infos aus der neuen ZÄpprO und klärten objektiv über deren Konsequenzen auf. Doch wie erreicht man nun die breite Studierendenschaft und auch die Studierenden, die mit ihrer Fachschaft eher weniger in Kontakt stehen? Zu diesem Zweck wurde das Studierendenparlament des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte aktiv und erarbeitete in Zeiten von Lockdown und Online-Semester eine Lösung.

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Fragen über Fragen:
In zwei Kurzfilmen erklärt das Studierendenparlament,
was die neue Approbationsordnung ganz praktisch bedeutet.

AUFKLÄRUNGSVIDEOS DES FVDZSTUDIERENDENPARLAMENTS

Die Arbeitsgruppe Approbationsordnung plante in regelmäßigen Online-Konferenzen ein Aufklärungsvideo im Stil eines kurzen Erklärfilms. Dabei wurden Fragen zur neuen ZÄpprO in den jüngeren Semestern gesammelt und von den Parlamentariern aufgearbeitet. Daraufhin wurden die Infos in ein Skript transformiert und ein Treffen organisiert. Mitte August 2020 trafen sich rund zwölf Studentinnen und Studenten aus ganz Deutschland in der Bundesgeschäftsstelle des FVDZ in Bonn. Dort setzten sie zeichnerisch und schauspielerisch die gesammelten Infos um.
Am Ende waren zwei Videos zur neuen ZÄpprO im Kasten – eines rund um den zukünftigen Aufbau der Vorklinik und eines mit Ablauf der Klinik und dem Inhalt der Übergangsregelungen. Aktuell befinden sich diese Kurzfilme im Schnitt und werden bald im Internet öffentlich sein. Dies soll der Aufklärung der Studierenden dienen und sie auch dazu ermutigen, sich an ihren Universitätsstandorten für eine studierendengerechte Umsetzung der neuen Richtlinien zu engagieren.

Rollenwechsel: Ein Dutzend Studierende der Zahnmedizin reisten aus ganz Deutschland zum Filmdreh in Bonn an.
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„ÜBERGANGSJAHRGÄNGE“ MIT BESONDEREN REGELUNGEN

Auch wenn die Umsetzung neue ZÄpprO wegen der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben wurde, so wird es trotzdem „Übergangsjahrgänge“ geben. Diese beginnen ihr Studium nach der altbekannten Approbationsordnung, beenden es aber ab der Klinik nach der neuen. Gerade diese Studierenden müssen an den einzelnen Hochschulen zusammenstehen. Die so oft als kontrovers diskutierten Übergangsregelungen (Paragraphen 133 und 134) werden weiterhin angewendet und wurden nur um ein Jahr zurückgestellt.
Durch sehr vage Formulierungen in diesem Bereich lässt die ZÄpprO die Frage offen, ob das „alte“ Physikum (nach dem 5. Semester) rechtlich mit der neuen Z1 -Prüfung (nach dem 4. Semester) gleichzusetzen ist. Wäre dies der Fall, käme es zu verlängerten Studienzeiten von mindestens einem Semester aufgrund des Paragraphen 43. Selbiger besagt, dass zwischen Z1- und Z2-Prüfung (nach dem 6. Semester) mindestens ein Jahr Zeit sein muss.
Ein weiterer Punkt ist zum Beispiel die Frage, ob die nach neuem Curriculum vorgesehene Famulatur nur in sogenannten „Lehrpraxen“ absolviert werden darf, die einen Vertrag mit den Universitäten schließen.

UMSTRITTENE VERLÄNGERUNG DER STUDIENZEITEN

Gerade wegen solcher umstrittenen Punkte der neuen ZÄpprO muss eine gute Aufklärung der Studierenden, aber auch der Zahnärzteschaft erfolgen. Denn sollte es zu verlängerten Studienzeiten ganzer Jahrgänge kommen, wird natürlich auch der Arbeitsmarkt betroffen sein. Auch das Konzept der Famulatur und potenzieller „Lehrpraxen“ hat direkten Einfluss auf Praxisinhaber und -inhaberinnen. Je mehr Leute sich mit der Umsetzung der neuen Approbationsordnung Zahnmedizin beschäftigen, desto mehr Aufmerksamkeit bekommt die Ausbildung zukünftiger Zahnärzte und Zahnärztinnen in Deutschland. Und an deren Qualität sollten schließlich alle interessiert sein.

 

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