FVDZ unterstützt Änderung der Vereinssatzung

Der Alltag der Fachschaft Zahnmedizin Ulm

 

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Autor:
Simon Tilsner
(1. Vorsitzender der Fachschaft Zahnmedizin Ulm e.V.)

FVDZ unterstützt Änderung der Vereinssatzung. Die Fachschaft Zahnmedizin e.V. ist ein ehrenamtlicher, von Studierenden geführter Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Studium und die damit verbundenen Hürden für Zahnmedizin-Studierende zu erleichtern. Doch seit der Corona-Pandemie ist nichts wie vorher.

Zu den Aufgaben der Fachschaft gehören neben der Beantwortung von Fragen rund um das Studium, auch die halbjährliche Erstsemestereinführung, der Fachschaftsverkauf von
Materialien für die praktischen Kurse sowie Expertenvorträge zur Finanzierung des Studiums und einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Organisieren von Veranstaltungen, wie beispielsweise die alljährlich stattfindende Ski-Ausfahrt, fördern den semesterübergreifenden Kontakt und bieten gleichzeitig einen Ausgleich zum Studienalltag. All jene Programmpunkte gehörten in den letzten Jahren zum Alltag der Fachschaft, doch Anfang letzten Jahres änderte sich dies schlagartig.

UMDENKEN GEFORDERT

Ende März 2020 nahm die Corona-Pandemie erstmals Einfluss auf den Alltag in Deutschland. Der erste „Lockdown“ bot keine Zeit zur Vorbereitung und war für viele Lebensbereiche eine große Herausforderung. Während einige Universitäten den Betrieb und damit auch die Studierenden-Behandlungskurse einstellten, war an der Universität Ulm schnell klar, dass das Studium der Zahnmedizin keinesfalls komplett durch ein Online-Studium ersetzt werden kann. Praktische Kurse der Vorklinik und der Klinik mussten weiterhin als Präsenzveranstaltung stattfinden können, was für die Lehrverantwortlichen eine Menge Arbeit bedeutete.

Hygienekonzepte und Kursabläufe mussten erstellt, genehmigt und umgesetzt werden. Und das alles innerhalb kürzester Zeit. Auch für die Fachschaft Zahnmedizin Ulm e.V. war der Lockdown eine große Herausforderung. Fachschaft-Sitzungen, in denen ein persönlicher Austausch möglich ist, rückten in weite Ferne. Im Oktober 2020 standen wichtige Neuwahlen an. Fachschaftsämter mussten neu vergeben oder gewählt werden. Problematisch hierbei war die Tatsache, dass laut unserer alten Vereinssatzung Neuwahlen im Rahmen einer Präsenz-Vollversammlung abgehalten werden müssen. Dies war aufgrund der Hygienerichtlinien jedoch nicht umsetzbar. Die einzige Alternative war eine Online-Veranstaltung.

ANPASSUNG DER VEREINSSATZUNG NÖTIG

Aufgrund der widersprüchlichen Anforderungen zwischen den festgelegten Regularien der Satzung und den derzeitigen Umsetzungsmöglichkeiten geriet die Fachschaft immer mehr in einen Gewissenskonflikt. In der Satzung müsste genau festgelegt sein, dass eine Online-Wahl als Ersatz für eine Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann. Schnell wurde uns klar, dass wir bei einer Satzungsänderung auf externe Hilfe angewiesen waren. Unsere erste Anlaufstelle war der FVDZ, genauer gesagt Marvin Berchem, der uns direkt zur Seite stand und sich für uns mit Kanzlei von FVDZ-Justiziar Michael Lennartz in Verbindung setzte. Hier war es uns möglich, unseren Wunsch nach einer Anpassung der Satzung zu äußern, jedoch merkten wir schnell, dass unsere Satzung nicht nur erweitert, sondern besser generalüberholt werden sollte, da diese zuletzt im Jahr 2009 aktualisiert wurde. Aus der eigentlich „leichten Aufgabe“, wurde schnell ein äußerst umfangreiches Projekt, das durch zahlreiche E-Mails abgearbeitet wurde. Wichtige Änderungen waren neben der Online-Mitgliederversammlung auch die Abkürzung des Vereinsnamens, die Zusammensetzung des Vorstandes, die Einhaltung steuerbegünstigter Zwecke, die Regulierung der Mitgliedschaft sowie einige Anpassungen an die aktuelle Gesetzeslage. Zum Glück waren wir beim FVDZ sowie deren Rechtsabteilung „lennmed.de Rechtsanwälte“ in guten Händen und konnten uns zu jederzeit auf eine kompetente Beratung verlassen.

DURCHHALTEVERMÖGEN ANGESAGT

Der erste Kontakt mit Marvin Berchem wurde am 17.11.2020 hergestellt, und kurz darauf erfolgte auch der Kontakt mit der Kanzlei lennmed.de Rechtsanwälte. Es war uns immer möglich, Wünsche für die Vereinssatzung zu äußern. Insgesamt zeugen über 20 E-Mails von der Dimension der Satzungsänderung und die Bereitschaft der FVDZ und lennmed, diese gemeinsam mit uns umzusetzen. Am 21.01.2021, knapp zwei Monate später, hielten wir schließlich die fertige Vereinssatzung in unseren Händen und konnten diese den Fachschaftsmitgliedern und Studierenden der Zahnmedizin präsentieren.

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