Hey!
Wir beantworten hier die Fragen, die uns bisher am meisten gestellt wurden. Vielleicht können wir Dir somit schon weiterhelfen.
Ja. Alle Studierenden sind bei uns als beitragsfreies Mitglied geführt und zahlen somit keinen Mitgliedsbeitrag.
Im Rahmen Ihrer MEDI-LEARN-Club-Mitgliedschaft hast Du auch die Mitgliedschaft im FVDZ beantragt. Deine Beitrittserklärung wurde uns vom MEDI-LEARN-Club online übermittelt.
Die satzungsgemäße Grundlage der Beitragspflicht ist die Approbation. Die Einstufung in die Beitragsgruppe "Studierende der Zahnheilkunde" für das Promotionsstudium bzw. weitere Studien - die in den meisten Fällen parallel zur Berufstätigkeit verlaufen - ist in unserer Beitragsordnung nicht vorgesehen.
Wir kommen Dir entgegen und werden Dich noch für einen befristeten Zeitraum (ca. bis zu einem 1/2 Jahr) weiterhin beitragsfrei führen und die Umstellung in die Beitragsgruppe "Assistenten in den ersten 2 Jahren nach der Approbation" mit einem mtl. Beitrag in Höhe von 8,00 EUR erst später vornehmen.
Der Beitrag für Assistenten in den ersten 2 Jahren nach der Approbation beträgt monatlich 12,00 EUR.
Im Interesse aller Verbandsmitglieder bemühen wir uns, die Verwaltungskosten so niedrig wie nur möglich zu halten. Du kannst dazu beitragen, indem Du uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilst. Falls Du nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchtest, erhältst Du eine Beitragsrechnung. Der Beitrag kann 1/4jährlich oder jährlich entrichtet werden.
Die verschiedenen Vorteile einer Mitgliedschaft findest du hier.
Entgegenkommender Weise können wir Dich noch für einen befristeten Zeitraum (ca. bis zu einem 1/2 Jahr) weiterhin in der Beitragsgruppe "Assistenten in den ersten 2 Jahren nach der Approbation" mit einem mtl. Beitrag von 8,00 EUR führen.
Die Kündigung wird zum Ende des auf den Eingang folgenden Quartals wirksam.
Aus unserer Sicht natürlich überhaupt nicht. Wir brauchen Dich!
Ansonsten: Die Austrittserklärung ist schriftlich bei der Bundesgeschäftsstelle einzubringen. (Post, FAX oder per E-Mail)
Nein, wir werden die Umstellung in die Beitragsgruppe "Assistenten in den ersten 2 Jahren nach der Approbation" mit einem mtl. Beitrag von 8,00 EUR zum passenden Zeitpunkt vornehmen und setzen Dich auch nochmals schriftlich in Kenntnis.
Wir bitten um Deine Rückmeldung, da für Einstufung der Mitgliedsbeiträge das Approbationsdatum benötigt wird.
Wir übernehmen den Versicherungsbeitrag für die Berufs- und Privathaftpflichtversicherung - bis maximal vier Jahre nach dem ersten klinischen Semester Studienbeginn. Um einen ununterbrochenen Versicherungsschutz über die Beendigung des Studiums hinaus zu gewährleisten, wird der versicherten Person rechtzeitig vor der Approbation ein Angebot auf Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung als Zahnarzt/ Zahnärztin zu den jeweiligen gültigen Bedingungen und Beiträgen des Versicherers gemacht. Damit dieses Angebot rechtzeitig erstellt werden kann, muss die versicherte Person rechtzeitig auf die anstehende Approbation entweder die auxmed oder die Signal Iduna darüber in Kenntnis setzen. Der Versicherungsschutz aus der beantragten Berufshaftpflichtversicherung beginnt zum Zeitpunkt der Approbation der versicherten Person.
Ein Abonnement besteht nicht. Durch Deine Mitgliedschaft im Freien Verband erhältst Du - als eine unserer Service-Leistungen - jeden Monat ein kostenloses Exemplar der Zeitschrift "Der Freie Zahnarzt". Unsere Mitglieder werden auf diesem Wege über die wesentlichen gesundheits- und sozial-politischen Entwicklungen und über die Aktivitäten des Freien Verbandes informiert.
Bei Fragen zu Deiner Mitgliedschaft
Hast Du Fragen zu Deiner Mitgliedschaft? Unsere Mitgliederverwaltung ist für Dich da!
Gaby Schneider E-Mail: gs@fvdz.de Telefon: +49 (0) 228-8557-41 |
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Karin Gönnersdorf E-Mail: kg@fvdz.de Telefon: +49 (0) 228-8557-51 |
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Silvia Lünenbach E-Mail: sl@fvdz.de Telefon: +49 (0) 228-8557-38 |
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