Hey!
Wir beantworten hier die Fragen, die uns bisher am meisten gestellt wurden. Vielleicht können wir Dir somit schon weiterhelfen.

Ist die Mitgliedschaft als Student*in kostenfrei?

Ja. Alle Studierenden sind bei uns als beitragsfreies Mitglied geführt und zahlen somit keinen Mitgliedsbeitrag.

Von Mitgliedern, die als Student*in über den MEDI-LEARN-Club beigetreten sind. Wie bin ich Mitglied geworden?

Im Rahmen Ihrer MEDI-LEARN-Club-Mitgliedschaft hast Du auch die Mitgliedschaft im FVDZ beantragt. Deine Beitrittserklärung wurde uns vom MEDI-LEARN-Club online übermittelt.

Ich bin noch eingeschrieben als Student*in "Promotionssemester", bin ich jetzt beitragspflichtig oder kann ich weiterhin als Student*in beitragsfrei geführt werden?

Die satzungsgemäße Grundlage der Beitragspflicht ist die Approbation. Die Einstufung in die Beitragsgruppe "Studierende der Zahnheilkunde" für das Promotionsstudium bzw. weitere Studien - die in den meisten Fällen parallel zur Berufstätigkeit verlaufen - ist in unserer Beitragsordnung nicht vorgesehen.

Ich habe das Studium beendet, bin aber noch nicht berufstätig. Muss ich trotzdem einen Mitgliedsbeitrag entrichten?

Wir kommen Dir entgegen und werden Dich noch für einen befristeten Zeitraum (ca. bis zu einem 1/2 Jahr) weiterhin beitragsfrei führen und die Umstellung in die Beitragsgruppe "Assistenten in den ersten 2 Jahren nach der Approbation" mit einem mtl. Beitrag in Höhe von 8,00 EUR erst später vornehmen.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag nach dem Studium?

Der Beitrag für Assistenten in den ersten 2 Jahren nach der Approbation beträgt monatlich 12,00 EUR.

Wie ist der Beitrag zu entrichten?

Im Interesse aller Verbandsmitglieder bemühen wir uns, die Verwaltungskosten so niedrig wie nur möglich zu halten. Du kannst dazu beitragen, indem Du uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilst. Falls Du nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchtest, erhältst Du eine Beitragsrechnung. Der Beitrag kann 1/4jährlich oder jährlich entrichtet werden.

Welche Vorteile habe ich von einer Mitgliedschaft im FVDZ?

Die verschiedenen Vorteile einer Mitgliedschaft findest du hier.

Ich beginne meine Vorbereitungsassistenzzeit erst später. Kann ich für diese Zeit in der Beitragsgruppe "Assistenten in den ersten 2 Jahren nach der Approbation" mit einem mtl. Beitrag von 8,00 EUR geführt werden?

Entgegenkommender Weise können wir Dich noch für einen befristeten Zeitraum (ca. bis zu einem 1/2 Jahr) weiterhin in der Beitragsgruppe "Assistenten in den ersten 2 Jahren nach der Approbation" mit einem mtl. Beitrag von 8,00 EUR führen.

Wenn ich die Mitgliedschaft kündigen möchte, wie ist die Kündigungsfrist?

Die Kündigung wird zum Ende des auf den Eingang folgenden Quartals wirksam.

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Aus unserer Sicht natürlich überhaupt nicht. Wir brauchen Dich!
Ansonsten: Die Austrittserklärung ist schriftlich bei der Bundesgeschäftsstelle einzubringen. (Post, FAX oder per E-Mail)

Muss ich dem FVDZ neu beitreten, wenn ich mein Studium beendet habe und jetzt eine Assistentenstelle antrete?

Nein, wir werden die Umstellung in die Beitragsgruppe "Assistenten in den ersten 2 Jahren nach der Approbation" mit einem mtl. Beitrag von 8,00 EUR zum passenden Zeitpunkt vornehmen und setzen Dich auch nochmals schriftlich in Kenntnis.

Erfolgt die Umstellung in die Beitragsgruppe "Assistenten in den ersten 2 Jahren nach der Approbation" automatisch oder muss ich mich melden?

Wir bitten um Deine Rückmeldung, da für Einstufung der Mitgliedsbeiträge das Approbationsdatum benötigt wird.

Besteht die Berufs- und Privathaftpflichtversicherung weiter?

Wir übernehmen den Versicherungsbeitrag für die Berufs- und Privathaftpflichtversicherung - bis maximal vier Jahre nach dem ersten klinischen Semester Studienbeginn. Um einen ununterbrochenen Versicherungsschutz über die Beendigung des Studiums hinaus zu gewährleisten, wird der versicherten Person rechtzeitig vor der Approbation ein Angebot auf Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung als Zahnarzt/ Zahnärztin zu den jeweiligen gültigen Bedingungen und Beiträgen des Versicherers gemacht. Damit dieses Angebot rechtzeitig erstellt werden kann, muss die versicherte Person rechtzeitig auf die anstehende Approbation entweder die auxmed oder die Signal Iduna darüber in Kenntnis setzen. Der Versicherungsschutz aus der beantragten Berufshaftpflichtversicherung beginnt zum Zeitpunkt der Approbation der versicherten Person.

Ich möchte mein Abonnement "Der Freie Zahnarzt" (DFZ) kündigen, wie ist dies möglich?

Ein Abonnement besteht nicht. Durch Deine Mitgliedschaft im Freien Verband erhältst Du - als eine unserer Service-Leistungen - jeden Monat ein kostenloses Exemplar der Zeitschrift "Der Freie Zahnarzt". Unsere Mitglieder werden auf diesem Wege über die wesentlichen gesundheits- und sozial-politischen Entwicklungen und über die Aktivitäten des Freien Verbandes informiert.

Bei Fragen zu Deiner Mitgliedschaft

Hast Du Fragen zu Deiner Mitgliedschaft? Unsere Mitgliederverwaltung ist für Dich da!

Gaby Schneider
E-Mail: gs@fvdz.de
Telefon: +49 (0) 228-8557-41
FVDZ_Mitarbeiter_Gaby_Schneider   Karin Gönnersdorf
E-Mail: kg@fvdz.de
Telefon: +49 (0) 228-8557-51
FVDZ_Mitarbeiter_Karin_Goennersdorf
Silvia Lünenbach
E-Mail: sl@fvdz.de
Telefon: +49 (0) 228-8557-38
FVDZ_Silvia_Luenenbach